Was verloren geht, muss in Hessen kompensiert werden
Infoserie Bodenqualitätsindex – Beispiele aus dem Ausland
Auch das deutsche Bundesland Hessen kennt einen Bodenqualitätsindex aber keine Bodenindex-Punkte, anders als der Ballungsraum Stuttgart. So trägt Hessen bei Bau- und Planungsvorhaben seinen Böden Sorge indem anhand von eigenen Tools Bodenfunktionsverluste erfasst und funktionsbezogen ausgeglichen werden.
von Michelle Dür
In Deutschland ist der Schutz des Bodens samt seiner Funktionen gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2018 geht das Bundesland Hessen mit einer Kompensationsverordnung noch einen Schritt weiter. Ab einer Eingriffsfläche von einer Hektare, fordert die Verordnung eine gesonderte Betrachtung und Bilanzierung für das Schutzgut. Als Hilfsmittel bestehen dazu seit 2012 Bodenfunktionskarten für Agrarböden mit zugehörigen Arbeitshilfen (z. B. Bodenfunktionsbewertung für die Bauleitplanung auf Basis der Bodenflächendaten 1:5’000 landwirtschaftliche Nutzfläche (BFD5L)). Sind andere Flächen, wie etwa Wald- oder Siedlungsböden betroffen, so müssen bodenkundliche Kartierungen durchgeführt werden. Die Datengrundlage im Webviewer (Geoportal) wird ca. halbjährlich aktualisiert sowie durch Nacherhebungen im Gelände ergänzt.
Ist-Zustand der Bodenqualität erfassen
Die hessischen Bodenfunktionskarten wurden nach einheitlichen Bewertungsmethoden im Massstab 1:5’000 erstellt. Dabei berücksichtigt wurden die folgenden Kriterien:
- Standorttypisierung für Biotopentwicklung (Lebensraum für Pflanzen)
- Ertragspotenzial (Lebensraum für Pflanzen)
- Feldkapazität (Wasserhaushalt)
- Nitratrückhalt (Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium)
Diese Funktionen werden nach Funktionserfüllungsgrad in fünf Wertstufen eingeteilt (1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut). Die Gesamtbetrachtung der Bodenfunktionen entspricht zunächst einer Priorisierung nach Stufe 4 und 5. Liegt keine Bewertung mit Stufe 4 oder 5 vor, wird das arithmetische Mittel der Einzelfunktionen gebildet (siehe Abb. 2). Anders als in Stuttgart, werden in Hessen neben dieser Gesamtbetrachtung die Bewertungen der Einzelfunktionen als eigene Indexe beibehalten. Die Archivfunktion wird separat betrachtet.
Kompensationsbedarf ermitteln
In Hessen müssen bei Planungen anfallende Bodenverluste funktionsspezifisch kompensiert werden. Dazu wurde ein Excel-Tool entwickelt, welches auf den Bodenfunktionsbewertungskarten basiert. Um den Kompensationsbedarf herzuleiten, berücksichtigt dieses Tool primär den Ist-Zustand (Wertstufe vor dem Eingriff), konkrete vorgesehene Eingriffe (Wertstufenverlust z. B. durch Versiegelung) sowie geplante Minderungsmassnahmen (z. B. Dachbegrünung). An einem geeigneten Standort muss der errechnete Kompensationsbedarf dann anhand von passenden Massnahmen für die einzelnen Funktionen ausgeglichen werden (z. B. Vollentsiegelung führt zu einem max. Wertstufengewinn von 3 für bspw. die Feldkapazität). Als Ratgeber dazu stehen den Planenden Massnahmensteckbriefe zur Verfügung.
Umsetzung in der Praxis
In der Bauleitplanung (kommunale Bau- und Zonenordnung) fliesst die Kompensation der zu erwartenden Bodenfunktionsverluste in die Interessenabwägung mit ein. Der Kompensationsbedarf wird anhand konkreter Ausgleichsmassnahmen in den Bauleitplänen verankert. Zudem werden Massnahmen, die in den Bauleitplänen nicht festgesetzt werden können, über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Bauherrschaft verbindlich festgelegt. Nachfolgend obliegt es den Gemeinden sicherzustellen, dass diese Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Da dies für die Gemeinden sehr herausfordernd ist, kann eine vollständige Kompensation der entstehenden Verluste nicht immer garantiert werden. Ricarda Miller (Ingenieurbüro Schnittstelle Boden) hat das Instrument mitentwickelt. Sie ist sich sicher, dass das hessische Modell bis heute einen wertvollen Beitrag liefert, um den Bodenfunktionsverlust im Bundesland einzudämmen.
Auch über die kommunale Ebene hinaus wird in Hessen kompensiert. Das Vorgehen ist jedoch etwas anders. Bei grossen Planverfahren (wie z. B. bei Windparks), gehen die Ausgleichsbelange nicht in den Abwägungsprozess ein. Ausgleichsmassnahmen können somit nicht mehr «weggewogen» werden. Stattdessen besteht ein striktes Recht wonach die entstehenden Verluste vollständig zu kompensieren sind. Die Kontrolle der Kompensationsmassnahmen erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.
Könnte der hessische Weg auch in der Schweiz umgesetzt werden?
Dazu fehlen der Schweiz derzeit eine einheitliche und anerkannte Methode zur Bodenfunktionsbewertung. Zudem mangelt es an den dafür benötigten Bodendaten. An der Erarbeitung dieser Grundlagen wird gegenwärtig intensiv gearbeitet.