Den BodenQI in der Raumplanung verankern
Den BodenQI in der Raumplanung verankern
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, Art. 1) sieht vor, dass Bund, Kantone und Gemeinden für eine haushälterische Nutzung des Bodens sorgen. Zudem sollen sie raumplanerische Massnahmen zum Schutz dieser natürlichen Lebensgrundlage treffen. Bis anhin lag dabei der Fokus auf der Reduktion des Flächenverbrauchs.
Es gibt verschiedene Wege, den BodenQI als Instrument in die schweizerische Raumplanungspraxis zu integrieren und damit Böden zukünftig sowohl in ihrer Quantität als auch in ihrer Qualität zu schützen.
Wir empfehlen folgende Massnahmen :
Den rechtlichen Rahmen nutzen
Rasches Handeln ist gefragt. Der bestehende rechtliche Handlungsspielraum soll voll ausgeschöpft werden, um den Erhalt der Böden und die freiwillige Einführung des BodenQI voranzubringen.
- Wir empfehlen den zuständigen Fachstellen, den rechtlichen Handlungsspielraum so weit wie möglich auszuschöpfen. Damit soll der Schutz der Böden und ihrer Funktionen in Planungsverfahren konsequent eingefordert werden. Dies betrifft insbesondere die Weiterentwicklung der Konzepte und Sachpläne des Bundes sowie die Genehmigungsverfahren der kantonalen Richtpläne.
Den rechtlichen Rahmen weiterentwickeln
Langfristig ist eine explizitere gesetzliche Grundlage erforderlich, um das Ökosystem Boden ebenso in die Raumplanung einzubringen, wie die Umweltkompartimente Gewässer und Luft (siehe Ressourcenplan Boden, NFP68). Dies könnte unter anderem durch eine rechtliche Verankerung des BodenQI auf nationaler Ebene erfolgen. Es bestehen viele Möglichkeiten, um den Erhalt der Böden rechtlich zu stärken.
- Wir empfehlen den Bundesbehörden, systematisch verschiedene Varianten zu prüfen, um den BodenQI umfassend in der Raumplanung zu verankern. Dasselbe gilt für ein Punktesystem zur Festlegung von Kontingenten. Zudem sind mögliche Ergänzungen auf Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsebene zu erwägen. Auch die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Erhalt der Bodenqualität soll in Betracht gezogen werden.
Den BodenQI als Vollzugsinstrument einsetzen
Sobald der BodenQI in die bestehende Gesetzgebung integriert ist und über eine standardisierte Methodik verfügt, kann er als Vollzugsinstrument eingesetzt werden. Ziel ist es, die Bodenqualität sichtbar zu machen, zu erhalten und unvermeidbare Verluste zu kompensieren.
Im Rahmen der Genehmigung von Plänen und Programmen könnte der BodenQI als Grundlage für die Wirkungsbeurteilung Umwelt (WBU) dienen. Dadurch liessen sich Böden und ihre ökologischen Funktionen frühzeitig und systematisch berücksichtigen.
In der Schweiz wird die WBU – genauer gesagt die Strategische Umweltprüfung (SUP) – bisher nur in einzelnen Kantonen angewendet. In der Europäischen Union hingegen ist sie beispielsweise rechtlich verankert. Die SUP ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf Projektebene. Die UVP ihrerseits beurteilt, ob konkrete Vorhaben mit den gesetzlichen Vorgaben des Umweltschutzes – einschliesslich des Bodenschutzes – übereinstimmen (Art. 10a–10d USG, UVPV). Um den BodenQI in diese Instrumente zu integrieren, wäre eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich.
- Wir empfehlen den Bundesbehörden zu untersuchen, ob und wie der BodenQI als Vollzugsinstrument eingesetzt werden könnte. Konkret gilt es, eine Integration in die relevanten Regelwerke wie das UVP-Handbuch oder in die Empfehlungen zur SUP zu prüfen.
Praxisbeispiel(e) :
Salzbourg (AT)
Der Schutz des Bodens ist im Bundesland Salzburg (Österreich) in diversen Gesetzen verankert. So muss die Funktionsbewertung in der Ortsplanung und bei Umweltverträglichkeitsabklärungen zwingend berücksichtigt werden. Geschieht dies ungenügend, kann das Bundesland Planungsdokumente und Vorhaben zurückweisen. Als Hilfsmittel stehen Planenden Bodenfunktionskarten gratis zur Verfügung. Aus der Funktionsbewertung leiten sich allfällige Vermeidungs-, Verminderungs- oder Ausgleichsmassnahmen für das Planungsgebiet ab. Die Umsetzung dieser Massnahmen kontrollieren die Gemeinden. Mehr Informationen