Den BodenQI in der Raumplanung verankern

Den BodenQI in der Raumplanung verankern

Die Schweizer Raumplanung liegt – im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben – in der Verantwortung der Kantone. Ihnen kommt eine Schlüsselrolle zu beim Erhalt der Böden und ihrer ökologischen Funktionen, insbesondere durch die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie durch die Kontrolle des Bauens ausserhalb der Bauzone.

Der Bund, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, stellt idealerweise einen standardisierten methodischen Rahmen zur Verfügung, der eine harmonisierte Anwendung des BodenQI auf nationaler Ebene sicherstellt. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des BodenQI fällt jedoch in die Planungshoheit der Kantone.

Wir empfehlen folgende Massnahmen :

Den rechtlichen Rahmen nutzen und weiterentwickeln

Innerhalb der Bauzone kann der BodenQI eine nachhaltige Innenentwicklung unterstützen, die den ökologischen Funktionen des Bodens Rechnung trägt und sich diese zunutze macht (Verringerung von Überschwemmungen und Hitzeinseln, Förderung der Biodiversität). Im Falle von Einzonungen sowie Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, kann der BodenQI die optimale Anordnung zur Schonung der wertvollsten Böden unterstützen und ermöglicht die Einführung eines Kompensationsmechanismus mittels eines BodenQI-Punktesystems.

  • Wir empfehlen den Kantonen, den bestehenden rechtlichen Handlungsspielraum zum Erhalt der Bodenqualität zu nutzen, um die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu sichern. Solange noch keine zuverlässigen Bodendaten vorliegen, muss das vorrangige Ziel darin bestehen, die Bodenversiegelung zu begrenzen. Sobald eine standardisierte Methodik für den BodenQI verfügbar ist, soll der Kanton diese nutzen – soweit es sein rechtlicher Handlungsspielraum erlaubt.
  • Um langfristig eine Verschlechterung der Bodenqualität zu verhindern, sollten die kantonalen Behörden ihre gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen verschärfen. Zudem soll geprüft werden, wie der BodenQI darin verankert werden kann, um sowohl die kantonalen Ziele zur Erhaltung der Bodenqualität als auch die bundesweiten Ziele zu erreichen (vgl. Bodenstrategie Schweiz).

Die kantonale Richtplanung nutzen

Der kantonale Richtplan legt die Grundzüge der Raumplanung auf kantonaler Ebene fest. Dabei schliesst er den Schutz von Landwirtschafts-, Natur- und Waldflächen mit ein. In einem ersten Schritt und in Abwesenheit einer auf Bundesebene standardisierten Methodik für den BodenQI, kann der Richtplan eine Vision für die Erhaltung der Böden formulieren.

  • Wir empfehlen, die verfügbaren Informationen über Böden und ihre Funktionen (Lebensraum-, Regulierungs- und Produktionsfunktionen) in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Zudem sollte eine Vision zur Erhaltung der Bodenqualität im Kanton formuliert werden. Strategische Dokumente können diesen Prozess zusätzlich unterstützen (siehe Praxisbeispiel).
  • Langfristig empfehlen wir für die Anwendung des BodenQI die auf Bundesebene standardisierte Methodik zu verwenden. Wir empfehlen auch diesen BodenQI für die Richtpläne zu nutzen.

Praxisbeispiel(e) :

Waadt

Der Kanton Waadt hat in seinem Aktionsplan Waadtländer Böden 2025-2030 («Plan d’Action Sols vaudois 2025-2030») das Ziel der Bodenstrategie Schweiz übernommen. Wie der Bund strebt er eine Begrenzung des Bodenverbrauchs bis 2050 an. Mehr Informationen  (nur auf Französisch verfügbar)

Andere Empfehlungen

  • Sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Nutzung des BodenQI bestehen, können Pionierinitiativen ein wirksames Mittel sein, um die Anwendung des BodenQI vorantreiben.

    Pionierprojekte zeigen auch, dass die Berücksichtigung der Böden möglich, und wirtschaftlich tragbar sowie vorteilhaft für die Qualität des bebauten Raums ist.

  • Der Boden ist im Vergleich zu Abfall, Wasser oder Biodiversität ein wenig beachteter Umweltbereich. Die Sensibilisierung und die Mobilisierung öffentlicher und privater Interessengruppen ist daher von hoher Bedeutung für die Implementierung des BodenQI.